Fragen zur Seeanbindung Starnberg

Georg Friedrich Christian Bürklein (1813 bis 1872) war ein deutscher Architekt und bayerischer Baubeamter. Als Königlicher Baurat war Bürklein für zahlreiche Bauprojekte in Bayern verantwortlich, darunter auch für das Maximilianeum und die Maximilianstraße in München sowie zahlreiche bayerische Bahnhöfe u. a. in Würzburg, Augsburg und auch Starnberg. Der denkmalgeschützte Starnberger Bürklein-Seebahnhof stammt aus dem Jahr 1854.

Der Blick von Starnbergs Bürklein-Seebahnhof in Richtung Zugspitze ist einzigartig. Der Bahnhof selbst ist jedoch leider ein Schandfleck für die Stadt Starnberg und die Deutsche Bahn AG. Es fehlt seit über 10 Jahren ein Dach, und der Bahnhof ist nicht barrierefrei.

Hintergrund dieses unhaltbaren Zustandes ist ein alter Vertrag zwischen der Stadt Starnberg und der Deutschen Bahn AG über die Umgestaltung der Bahnanlagen in Starnberg aus dem Jahre 1987. Dieser Vertrag ist der Öffentlichkeit nicht zugänglich. 2017 bis 2019 fand ein umfangreiches, erfolgloses Mediationsverfahren zwischen der Stadt Starnberg und der Deutschen Bahn statt. Diese Mediation über das weitere Vorgehen ist im Sommer 2019 gescheitert, die Starnberger Bürgerversammlung forderte die Offenlegung der Mediationsunterlagen.

Die Bahn hatte Ende 2019 Klage gegen die Stadt Starnberg auf Schadensersatz in Höhe von 170 Mio. Euro erhoben. 

Mit der im Januar 2020 gestarteten Onlinepetition „Dach und Aufzug für Deutschlands ‚schönsten‘ Seebahnhof!“ haben  über 500 Bürgerinnen und Bürger die Forderung nach einer kurzfristigen Lösung für den Starnberger Bürklein-Seebahnhof unterstützt. 

Mit Ihrer Anfrage zum Zustand der Bürklein-Bahnhöfe in Bayern mit dem Schwerpunkt auf dem Starnberger Seebahnhof (Drucksache 19/24057) hatte die FDP Bundestagsfraktion Ende 2021 das Thema aufgegriffen. 

Im Dezember 2022 hat der Starnberger Stadtrat in nichtöffentlicher Sitzung eine vorläufige Vereinbarung mit der Deutschen Bahn gebilligt. Im Januar hat der Bahnvorstand hierzu seinen Segen erteilt. Wie aus dem Presseverlautbarungen zu entnehmen war, ist eine technische Lösung gelungen. Offen ist insbesondere noch die Frage der Finanzierung. Der Stadt Starnberg steht daher ein Sonderkündigungsrecht zu. Die Klage hält die Bahn solange noch Aufrecht. Die Klärung der Finanzierung sowie der Möglichkeiten für eine kurzfristige Lösung muss nun schleunigst erfolgen. Falls sich die Vereinbarung umsetzen lässt, dürften die sich daraus ergebenden Planungs-, Genehmigungs- und Bauverfahren wohl noch bis zu 20 Jahre auf sich warten lassen bzw. andauern. Vor diesem Hintergrund hat der FDP Vorstand in seiner Sitzung vom 06.02.2023 einstimmig beschlossen allen Starnbergerinnen und Starnberger die Möglichkeit zu geben Ihre Fragen zur Seeanbindung an die FDP Starnberg einzureichen. 

Am 01. März 2023 ist eine Bürgerinformation der Stadt Starnberg zur Seeanbindung geplant. Am 09. März 2023 plant der FDP Ortsverband seine erste Veranstaltung zu diesem Thema im Jahr 2023. Der FDP Ortsverband wird sich um größtmögliche Transparenz bemühen, um ein Gelingen dieses Großprojekts zu ermöglichen.

 Nutzen Sie gerne unser Tool unter www.fdp-starnberg.de/seeanbindung um uns Ihre Frage mitzuteilen. Alternativ können Sie uns Ihre Frage auch per E-mail an seeanbindung@fdp-starnberg.de senden.